- Erbreichsplan
- Erbreichsplan,Versuch Kaiser Heinrichs VI. (1191-97), die Wahlmonarchie des Heiligen Römischen Reiches in eine Erbmonarchie umzuwandeln und diese mit dem ihm zugefallenen Erbkönigtum Sizilien zu verbinden. Auslösendes Moment war Heinrichs Wunsch, vor Antritt des 1195 gelobten Kreuzzugs seine Nachfolge zu regeln. Die Weigerung der Fürsten, seinen Sohn Friedrich Roger (den späteren Friedrich II.) zum Römischen König zu wählen, bewog den Kaiser auf dem Hoftag in Mainz Ende Februar 1196, den Großen des Reiches die Erblichkeit ihrer Reichslehen in männlicher wie weiblicher Linie zu garantieren, falls sie der Königsnachfolge nur nach erbrechtlichen Normen zustimmten. Dem Episkopat gegenüber verzichtete Heinrich auf das Spolienrecht. Unter erheblichem Druck stimmten die Fürsten und Bischöfe auf dem Würzburger Hoftag (April 1196) diesen Plänen zu, die sie der Einflussnahme auf die Königswahl enthoben. Die anschließenden Verhandlungen Heinrichs mit Papst Cölestin III. scheiterten an der hinhaltenden Verhandlung des Papstes. In Deutschland lehnten die Fürsten und Bischöfe im Oktober 1196 auf dem Erfurter Hoftag den Erbreichsplan ebenfalls ab. - Rudolf I. von Habsburg (1273-91) scheiterte mit dem erneuten Versuch, die Erbmonarchie durchzusetzen.
Universal-Lexikon. 2012.